Bedeutung der Prüfzeichen an transportablen Druckgasbehältern
Grundsatz:
- Es dürfen grundsätzlich nur Behälter verwendet resp. wiederkehrend geprüft werden, welche den
EGI-Prüfstempel aufweisen.
- Tauchflaschen, welche nach PED hergestellt sowie geprüft worden sind und das CE-Zeichen aufwei-
sen, dürfen ebenfalls verwendet resp. wiederkehrend geprüft werden.
Prüfzeichen
Die zur Zeit am häufigsten vorkommenden (Prüf-) Zeichen sind in der folgenden Tabelle festgehalten und
ihre Bedeutung für die Verwendung in der Schweiz erklärt.
Vorgehen bei nicht CH-konformen Druckgasbehältern (ohne M-Stempel)
Wenn Flaschen zur Prüfung vorgestellt werden, die keinen M-Stempel aufweisen (ausgenommen
Tauchflaschen mit CE-Zeichen), müssen sie einer Konformitätsprüfung unterzogen werden.
Konformitätsprüfung ohne Prüfung des Behälters
Um die Konformitätsprüfung durchführen zu können, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Bescheinigung der erstmaligen Prüfung
- Bauartzulassungs-Zertifikat
- Technischer Anhang oder Zulassungsbescheinigung zur Bauartzulassung, mit Werkstoffprüfung
- Konstruktionszeichnung des Behälters
Sind sämtliche Dokumente vorhanden und stimmt der Druckgasbehälter mit den Dokumenten überein,
kann die Flasche gestempelt und die Bescheinigung ausgestellt werden, ohne dass eine physische Prü-
fung erfolgt. Ist die Frist, gerechnet ab Herstellungsdatum, für die Wiederkehrende Prüfung abgelaufen,
muss sie zusätzlich durchgeführt werden.
Konformitätsprüfung mit Prüfung des Behälters
Können die Dokumente nicht vollständig vorgelegt werden, müssen im Rahmen der Konformitätsprüfung
folgende Teilprüfungen durchgeführt werden:
- Innere und äussere Sichtprüfung
- Wandstärken- und Härtemessungen
- Berechnung der effektiven Ringspannung und Vergleich mit der zulässigen Ringspannung
- Wasserdruckprüfung
- Kontrolle und ggf. Ergänzung der Beschriftung
- Ultraschallprüfung bei nahtlosen Druckgasbehältern
- Röntgenprüfung der Schweissnähte bei geschweissten Druckgasbehältern
Falls sämtliche Teilprüfungen zu einem positiven Ergebnis führen, kann die Flasche gestempelt und die
Bescheinigung ausgestellt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung der Dokumente. Es ist zu beachten, dass dies einige Zeit
in Anspruch nehmen kann und der Aufwand verrechnet wird.
Neuerungen ADR/RID 2003 für die Wiederkehrende Prüfung
• Kontrolle des Halsgewindes, sofern die Ausrüstungsteile entfernt werden.
• Prüffrist: Für Gefässe zur Beförderung verdichteter und verflüssigter Gase der Klassifizierungscodes
1TC, 1TFC, 1TOC, 2TC, 2TFC, TOC verlängert sich das Prüfintervall von 3 Jahren auf 5 Jahre.
Die Wiederkehrende Prüfung ist im ADR/RID, Kapitel 4.1.4.1, Anweisung P200, und im Kapitel 6.2.1.6 geregelt
Gilt nur für die Schweiz.
TÜV Aufkleber sind in der Schweiz nicht zugelassen und ziehen automatisch eine Druckprüfung nachsich.